Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Barrieren abbauen, 
Chancen schaffen!   

Nutzen Sie das neue Gesetz für Ihren Erfolg und stärken Sie sich und Ihre Kunden!

Gruppe von Personen, darunter eine im Rollstuhl, sitzt um einen Tisch mit einem großen Bildschirm.

Mehr Zugänglichkeit im Online-Handel

Seit Juli 2021 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ein wichtiger Meilenstein in der deutschen Gesetzgebung, das darauf abzielt, die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu verbessern.

Zweck dieses Gesetzes ist es, im Interesse der Verbraucher und Nutzer die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen nach Maßgabe definierter Vorschriften zu gewährleisten.  Dadurch wird für Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gestärkt.


Was besagt das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) legt fest, dass Produkte und Dienstleistungen, insbesondere im E-Commerce, ab dem 28. Juni 2025 bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen müssen. Dies betrifft nicht nur physische Elektronikprodukte, wie Computer oder Smartphones, sondern auch Dienstleistungen, die online erbracht werden, wie beispielsweise Onlineshops. 

Dabei liegt der Fokus auf der Zugänglichkeit dieser Webkanäle für Menschen mit Behinderungen sowie für Personen mit unterschiedlichen Hör-, Bewegungs-, Seh- und kognitiven Fähigkeiten.


Barrierefreiheit im Web: 
Warum ist das wichtig?

Die Anforderungen des BFSG zielen darauf ab, dass Onlineshops und Webseiten für alle Menschen gleichermaßen zugänglich und nutzbar sind. Das bedeutet, dass der Vertriebskanal so gestaltet sein muss, dass er unabhängig von Hardware, Software, Sprache, Ort oder Fähigkeiten nutzbar ist. Ein barrierefreier Webauftritt ermöglicht es allen Personen, die Website wahrzunehmen, zu verstehen, zu navigieren und mit ihr zu interagieren. 

Dabei profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch ältere Menschen, Menschen mit vorübergehenden oder situativen Einschränkungen sowie Personen mit langsamer Internetverbindung oder kleinen Bildschirmen.


Barrieren im Web und wie sie überwunden werden können

Es gibt verschiedene Faktoren, die die Barrierefreiheit von Websites einschränken können. Dazu zählen schwer lesbare Texte, mangelnde Unterstützung für Screenreader, unzureichende Farb- und Schriftkontraste sowie eine komplizierte Sprache oder komplexe Satzstrukturen.

Durch die Anforderungen des BFSG sollen solche Barrieren überwunden werden, indem beispielsweise Texte klar vom Hintergrund abgehoben werden, alternative Formate für nicht-textuellen Inhalt angeboten werden und die Bedienung der Webseite auch ohne Maus möglich ist.


Vorteile der Barrierefreiheit

Die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen bringt nicht nur Menschen mit Behinderungen Vorteile, auch die Gesellschaft profitiert als Ganzes. Insbesondere angesichts des demografischen Wandels und einer älter werdenden Bevölkerung wird Barrierefreiheit zu einem Qualitätsmerkmal und Wettbewerbsvorteil. Zudem macht die Erfüllung der Anforderungen des BFSG Unternehmen fit für die Zukunft, da mögliche Ausweitungen des Geltungsbereichs des Gesetzes in Zukunft erwartet werden. 

Insgesamt ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ein bedeutender Schritt hin zu mehr Inklusion und Chancengleichheit im Online-Handel. Durch die Erfüllung der Anforderungen können Unternehmen nicht nur rechtlichen Verpflichtungen nachkommen, sondern auch neue Kundengruppen erschließen und sich als Vorreiter in Sachen Barrierefreiheit positionieren.


Welche Anforderungen ergeben sich daraus konkret für die Webseiten?

Design

Barrierefreies Design umfasst ausreichende Schriftgrößen, hohe Kontraste, eine Dark-Mode-Option, klar erkennbare Links unabhängig von Farbe, beschriftete Formularfelder und ggf. spezielle Kontrastmodi für unterschiedliche Bedürfnisse.

Technik

Barrierefreie Technik erfordert die Einhaltung von W3C-Standards, alternative Texte für Inhalte, beschriftete Formularfelder, vollständige Tastaturbedienbarkeit, eine sinnvolle semantische Struktur, skalierbare Schriftgrößen, Dark-Mode- und Farbvarianten über CSS-Variablen, deaktivierbare Animationen sowie die Unterstützung von Screenreadern.

Content / Redaktion

Barrierefreier Content erfordert verständliche Texte ohne Fachjargon, eine klare Auffindbarkeit von Informationen, sinnvolle Alt-Texte für Bilder sowie idealerweise eine Infoseite zur Barrierefreiheit, die Maßnahmen und Standards transparent erklärt und ggf. Kontaktmöglichkeiten bietet.

Barrierefreiheit zukünftig sicherstellen

Um Barrierefreiheit langfristig sicherzustellen, sollte ein kontinuierliches Monitoring erfolgen, das tägliche automatisierte Tests auf Entwicklungs-, Staging- und Live-Umgebungen umfasst, um die W3C-Standards einzuhalten und regelmäßig die Barrierefreiheit mit AXE-Core-Tests zu prüfen.

Ab wann und für wen gilt das BFSG?

Ab wann ist das BFSG verpflichtend?

Im Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und reguliert damit zahlreiche Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht bzw. erbracht werden. 

 

Für wen das Gesetz gilt: Ausnahmen und Freistellungen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt wichtige Standards für die Zugänglichkeit im Online-Handel. Allerdings gibt es Ausnahmen: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro sind nach § 2 Nummer 17 BFSG befreit. Ebenso gilt dies für Unternehmen, für die die Einhaltung der Anforderungen eine unverhältnismäßige Belastung nach § 17 BFSG darstellt. Weiterhin zählen Business-to-Business (B2B) Verkaufskanäle zu den Freistellungen des Gesetzesgeltungsbereichs. Eine weitere Ausnahme stellen Webseiten dar, auf denen Dienstleistungen des elektronischen Geschäftsverkehrs nicht nachgegangen wird und auf denen keinerlei Handel betrieben wird. Im letztgenannten Fall muss jedoch klar ersichtlich sein, dass durch die dargestellten Inhalte keine Möglichkeit des Geschäftsverkehrs besteht.

Wir beraten Sie gerne zum Thema BFSG.

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Paul Guhl
Paul GuhlConsultant

Leitfaden: 
Für wen ist das BFSG relevant

 100Mio.

Menschen mit Behinderung leben nach Eurostat-Schätzungen in der EU, also einer von vier Erwachsenen.

Barrierefreiheit als  Chance  

Mit unserer Beratung unterstützen wir Sie dabei, das BFSG als Chance zu nutzen. Gemeinsam erfüllen wir nicht nur die notwendigen Anforderungen, sondern entwickeln digitale Angebote, die für alle Nutzer zugänglich und ansprechend sind. So schaffen wir echten Mehrwert für Ihre Zielgruppen – und gestalten eine digitale Welt, die für alle funktioniert.

Hier sind einige konkrete Beispiele, die veranschaulichen, wie Barrierefreiheit nicht nur Menschen mit Behinderungen zugutekommt, sondern auch einen Mehrwert für alle Nutzer sowie für Unternehmen bietet.

Mutig vorangehen

Bessere Lesbarkeit für alle Nutzer
Einfachere Navigation für alle
Barrierefreie Videos und Multimedia
Mobile Optimierung und Touch-Bedienung
Vergrößerte Zielgruppen durch Internationalisierung
Suchmaschinenoptimierung (SEO)
Positives Markenimage
Vermeidung von rechtlichen Problemen

Wir sind Ihr mutiger digitaler Impulsgeber - Lassen Sie uns sprechen.

Nur Mut!
Paul Guhl
Paul GuhlConsultant