• 7 Jan 2025
  • E-Commerce
  • Holger Weß

General Product Safety Regulation (GPSR)

Was besagt die neue Verordnung? 
Für wen ist das Theme relevant? 
Was muss ich beachten?

Was ist das General Product Safety Regulation (GPSR)? 

Die General Product Safety Regulation (GPSR), zu Deutsch die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit, ist seit dem 13. Dezember 2024 in Kraft. Ihr Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Produkte, die innerhalb des EU-Binnenmarktes gehandelt werden, einheitlich hohe Sicherheitsstandards erfüllen. Dabei legt die GPSR besonderen Wert auf einen umfassenden Verbraucherschutz, insbesondere im Hinblick auf neue Technologien, den Handel über Online-Marktplätze und globalisierte Lieferketten.

Produktsicherheitsverordnung 
Kurz & Kompakt

  • Die Verordnung richtet sich an Händler, Hersteller und Importeure.
  • Sie bringt neue Anforderungen, vor allem in Bezug auf Informationspflichten und Risikobewertung.
  • Die Regelung gilt für alle Verbraucherprodukte, unabhängig davon, ob sie im B2B- oder B2C-Bereich gehandelt werden.
  • Ziel ist ein einheitlicher Sicherheitsstandard für Produkte, die noch nicht unter spezifische EU-Sicherheitsvorschriften fallen.
  • Auch bereits regulierte Produkte unterliegen den Vorgaben der Verordnung.

Seit wann gilt die GPSR?

Die Sicherheitsaspekte wurden bisher durch die Richtlinie 2001/95/EG geregelt, die in Deutschland im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) umgesetzt wurde. Als Verordnung gilt die GPSR jedoch direkt in allen EU-Mitgliedsstaaten, ohne dass sie in nationales Recht umgesetzt werden muss. Veröffentlicht wurde sie im Mai 2023 und ist nach der 18-monatigen Übergangsphase seit 13. Dezember 2024 in Kraft.

Wen betrifft die Produktsicherheitsverordnung?

Die Produktsicherheitsverordnung betrifft verschiedene Wirtschaftsakteure, die für die Produktsicherheit verantwortlich sind. Es handelt sich bei allen um juristische oder natürliche Personen, die in der Union niedergelassen sind. Dazu zählen:

  • Hersteller, die Produkte entwerfen, herstellen oder unter eigenem Namen vermarkten.
  • Bevollmächtigte, die schriftlich vom Hersteller beauftragt sind, dessen Pflichten zu übernehmen.
  • Einführer, die Produkte aus Nicht-EU-Ländern in den Markt bringen.
  • Händler, die Produkte zum Verkauf anbieten.
  • Fulfilment-Dienstleister, die mindestens zwei Aufgaben wie Lagern, Verpacken, Adressieren oder Versenden übernehmen, ohne Eigentümer der Produkte zu sein.

Onlinehändler sind von den Regelungen betroffen – unabhängig davon, ob sie die Produkte selbst herstellen. Händler, die Produkte unter eigenem Namen oder Markennamen vertreiben oder deren Sicherheit durch Veränderungen beeinflussen, gelten laut GPSR ebenfalls als Hersteller.

Eine grobe Einordnung, ob Du betroffen bist?

Betroffen bist du z.B., wenn:

  • Du Verbraucherprodukte verkaufst.
  • Deine Produkte in Deutschland oder EU-weit angeboten werden.
  • Du Gebrauchtwaren vertreibst.
  • Du als Hersteller tätig bist.

Nicht betroffen bist du, wenn:

  • Du ausschließlich mit folgenden Produkten handelst: Human- und Tierarzneimittel, Lebensmittel, Futtermittel, lebende Pflanzen und Tiere, tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte, Pflanzenschutzmittel, Beförderungsmittel, Luftfahrzeuge oder Antiquitäten.

Allgemeine Pflichten für Händler, Hersteller und andere Akteure

  • Händler müssen sicherstellen, dass die Hersteller die Vorgaben der Verordnung einhalten. Sie sind dafür verantwortlich, Ware sicher zu lagern und zu transportieren, keine unsicheren Produkte zu verkaufen, bei Risiken Korrekturmaßnahmen zu ergreifen und andere Akteure über neu auftretende Gefahren zu informieren.
  • Hersteller sind verpflichtet, eine Risikoanalyse für ihre Produkte zu erstellen. Diese Analyse wird in Form technischer Unterlagen dokumentiert, für mindestens zehn Jahre aufbewahrt und regelmäßig aktualisiert.
  • Für Produkte mit hohem Risiko für Verbraucher kann die EU-Kommission ein Rückverfolgbarkeitssystem einführen. Unternehmen, die solche Produkte verkaufen, müssen dieses System anwenden, um das Produkt, seine Komponenten und die beteiligten Akteure zu identifizieren.
  • Unfallmeldungen: Hersteller sind dazu verpflichtet, Unfälle, die durch ihre Produkte verursacht wurden, zu melden. Händler und Importeure müssen den Hersteller informieren, wenn sie von einem solchen Unfall erfahren.
  • Betreiber von Onlinemarktplätzen: haben ebenfalls neue Pflichten. Überprüfe deine Shops sorgfältig, um sicherzustellen, dass du alle Anforderungen erfüllst.
     

Bewertungskriterien, Rückrufe und Sanktionen

  • Die Risiken eines Produkts werden anhand verschiedener Kriterien bewertet: Dazu gehören das Produkt selbst, seine Verpackung, die Nutzung zusammen mit anderen Produkten und die Zielgruppe der Verbraucher.
  • Wenn ein Produkt unsicher ist, wird ein Rückruf durchgeführt. Händler müssen den betroffenen Kunden zwei von drei Optionen anbieten: eine Reparatur, einen Ersatz oder eine angemessene Rückerstattung.
  • Die Strafen bei Verstößen gegen die Verordnung werden von den EU-Mitgliedsstaaten festgelegt. Bis zum 13. Dezember 2024 mussten sie diese der EU-Kommission melden.

Maßnahmenplan für Ihren Webshop oder Ihre E-Commerce-Lösung:

  • Für jeden Artikel muss der Hersteller mit Sitz in der EU angegeben werden. Dazu gehören der Firmen- oder Markenname, die Postanschrift und die elektronische Kontaktadresse.
  • Hat der Hersteller seinen Sitz außerhalb der EU, müssen sowohl die Angaben des Herstellers (Firmen- oder Markenname, Postanschrift, elektronische Kontaktadresse) als auch die des Importeurs oder Bevollmächtigten mit Sitz in der EU angegeben werden.
  • Jedes Angebot muss ein Produktbild enthalten, das den Artikel klar zeigt.
  • Der Artikel muss durch eine eindeutige Produktbeschreibung beschrieben werden.
  • Es muss eine eindeutige Kennzeichnung zur Produktidentifikation vorliegen, wie z. B. eine Chargen-, Serien- oder Artikelnummer.
  • Warnhinweise und Sicherheitsinformationen müssen in der Artikelbeschreibung in einer für Verbraucher leicht verständlichen Sprache angegeben werden. Falls keine erforderlich sind, muss dies ebenfalls sichergestellt werden.

Alle Informationen müssen klar und gut sichtbar dargestellt werden. Verlinkungen sind nicht erlaubt.

Zusätzliche Pflichten für Onlinehändler in der EU, die Produkte verkaufen

Produktsicherheit

  • Produkte müssen sicher sein, auch wenn keine spezifischen EU-Vorschriften wie die CE-Kennzeichnung gelten.
  • Die Produktsicherheit umfasst physische, chemische, elektrische und digitale Risiken, einschließlich Cybersecurity.

Konformitätsbewertung

  • Händler sind verpflichtet, sicherzustellen, dass der Hersteller die Konformität des Produkts geprüft hat.
  • Gebrauchsanweisungen und Sicherheitswarnungen müssen in einer für Verbraucher verständlichen Sprache bereitgestellt werden.

Rückverfolgbarkeit

  • Händler müssen:
    • Den Hersteller (oder Importeur) kennen und dessen Kontaktdaten haben.
    • Produkte mit eindeutigen Identifikatoren wie Serien- oder Chargennummern versehen.
    • Ihre Lieferanten und Käufe dokumentieren.

Umgang mit unsicheren Produkten

  • Rückrufmanagement:
    • Händler müssen Verfahren zur Rücknahme unsicherer Produkte bereitstellen.
    • Eine klare Kommunikation an Kunden im Falle eines Rückrufs ist erforderlich.
  • Meldung an Behörden:
    • Unsichere Produkte müssen innerhalb von zwei Tagen den zuständigen Marktüberwachungsbehörden gemeldet werden.

Online-Marktplätze

  • Beim Verkauf über Plattformen wie Amazon oder eBay:
    • Online-Marktplätze unterliegen strengeren Anforderungen durch die GPSR und können verpflichtet werden, unsichere Produkte oder Anbieter zu entfernen.
    • Händler müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den Regeln entsprechen, bevor sie online verfügbar sind.

Verantwortlicher in der EU

  • Für alle Produkte, die außerhalb der EU hergestellt werden, muss ein in der EU ansässiger Verantwortlicher, wie ein Importeur oder Bevollmächtigter, benannt werden.

Disclaimer...

Dieser Blogbeitrag dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für rechtliche Fragen oder eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Fachanwalt.

Holger Weß

Holger Weß

Business Unit Lead E-Commerce