• 16 Sep 2026
  • E-Commerce
  • Michael Rieble

Gewährleistungshinweis und GARAN-Label im Online-Shop

Neue EU-Kennzeichnungen ab September 2026

Gewährleistungshinweis und GARAN-Label

Ab dem 27. September 2026 müssen B2C-Händler beim Verkauf von Waren an Verbraucher in der EU neue Informationspflichten beachten. Im Online-Shop betrifft das zwei EU-Kennzeichnungen:

  • den harmonisierten Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung
  • das GARAN-Label für bestimmte freiwillige Haltbarkeitsgarantien

Für Shopbetreiber bedeutet das nicht nur Anpassungen in der Storefront. Insbesondere für GARAN müssen die erforderlichen Produktdaten gepflegt und die Kennzeichnungen an den relevanten Stellen im Kaufprozess ausgespielt werden.

Shopware unterstützt beide Kennzeichnungen ab Version 6.7.14 nativ.

Das Wichtigste in Kürze

  • Betroffen sind B2C-Händler, die Waren an Verbraucher in der EU verkaufen.
  • Reine B2B-Shops sind nicht betroffen.
  • Der Gewährleistungshinweis informiert über gesetzliche Gewährleistungsrechte.
  • Das GARAN-Label betrifft bestimmte freiwillige Haltbarkeitsgarantien von mehr als zwei Jahren.
  • Die Informationen müssen im Online-Shop vor Vertragsschluss hervorgehoben bereitgestellt werden.
  • Für Online-Benutzeroberflächen sind die Kennzeichnungen farbig darzustellen.

Hintergrund ist die EU-Richtlinie 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel. Die konkrete Gestaltung der Kennzeichnungen regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960.

Ab wann gelten die neuen Vorgaben?

Die neuen Vorgaben gelten ab dem 27. September 2026.

Bis dahin sollten Online-Händler ihr Sortiment prüfen, GARAN-relevante Produkte identifizieren, die notwendigen Produktdaten vervollständigen und die Kennzeichnungen technisch integrieren.

Der Stichtag sollte also nicht der Startpunkt der Umsetzung sein, sondern die Deadline für den produktiven Einsatz.

Welche Online-Shops sind betroffen?

Betroffen sind Unternehmen, die Waren an Verbraucher verkaufen – stationär, über Marktplätze oder im eigenen Online-Shop.

Reine B2B-Shops, die ausschließlich an Unternehmer verkaufen, sind von diesen verbraucherrechtlichen Informationspflichten nicht betroffen. Bei gemischten B2B-/B2C-Shops gelten die Anforderungen entsprechend für den B2C-Verkauf.

Während der Gewährleistungshinweis grundsätzlich über das gesetzliche Gewährleistungsrecht informiert, ist das GARAN-Label nur für bestimmte Produkte relevant.

GARAN kommt zum Einsatz, wenn ein Hersteller für eine Ware eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für die gesamte Ware und ohne zusätzliche Kosten anbietet und die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt.

Gewährleistungshinweis oder GARAN-Label: Was ist der Unterschied?

Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe. Genau diese Unterscheidung sollen die neuen Kennzeichnungen für Verbraucher deutlicher machen.

Gesetzlicher Gewährleistungshinweis

Die gesetzliche Gewährleistung besteht unabhängig von einer freiwilligen Herstellergarantie. Ansprechpartner für die gesetzlichen Ansprüche des Käufers ist grundsätzlich der Verkäufer.

Der harmonisierte Hinweis informiert Verbraucher unter anderem darüber, dass für Waren ein gesetzlicher Schutz von mindestens zwei Jahren besteht.

Das Erscheinungsbild ist von der EU vorgegeben. Für Online-Benutzeroberflächen ist die farbige RGB-Version vorgesehen. Die EU-Kommission stellt hierfür offizielle Dateien und Guidelines zur Verfügung:

https://commission.europa.eu/publications/practical-guidelines-and-high-resolution-vector-files-eu-notice-and-label-product-guarantees_en

GARAN-Label

GARAN kennzeichnet eine freiwillige gewerbliche Haltbarkeitsgarantie, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Das Label ist produktspezifisch und enthält unter anderem:

  • Garantiedauer
  • Hersteller bzw. Marke
  • Modellkennung

Auch GARAN muss im Online-Shop farbig dargestellt werden. Das vollständige Label kann dabei platzsparend hinter einer anklickbaren Kurzansicht eingebunden werden.

Kurz gesagt: Der Gewährleistungshinweis informiert über gesetzliche Rechte. GARAN macht eine darüber hinausgehende qualifizierte Haltbarkeitsgarantie sichtbar.

Was müssen Shopbetreiber jetzt tun?

Die Umsetzung ist mehr als das Einbinden zweier Grafiken. Vor allem GARAN stellt zusätzliche Anforderungen an die Produktdaten und deren Verarbeitung im Shop.

1. Betroffene Produkte identifizieren

Zunächst sollte geprüft werden, welche Produkte im Sortiment die Voraussetzungen für das GARAN-Label erfüllen.

Bei größeren Sortimenten ist dabei insbesondere zu klären, wo die Informationen zu Herstellergarantien gepflegt werden und wie sie in den Shop gelangen.

Produktdaten vervollständigen

Für GARAN-relevante Produkte müssen insbesondere folgende Informationen strukturiert vorliegen:

  • Hersteller bzw. Marke
  • Modellkennung
  • Garantiedauer

Je nach Systemlandschaft müssen dafür PIM, ERP und Shop-System zusammenspielen. Entscheidend ist, dass die benötigten Informationen vollständig und zuverlässig für die Ausgabe im Shop verfügbar sind.

3. Kennzeichnungen in den Kaufprozess integrieren

Die erforderlichen Informationen müssen vor Vertragsschluss hervorgehoben bereitgestellt werden.

Daher sollten die relevanten Touchpoints vor Vertragsschluss geprüft werden, zum Beispiel:

  • Produktdetailseite
  • Warenkorb
  • Checkout

Wo müssen die Kennzeichnungen erscheinen?

Für die Platzierung gibt es allgemeine Vorgaben: Der Gewährleistungshinweis muss vor Vertragsschluss hervorgehoben bereitgestellt werden, das GARAN-Label produktbezogen bei den jeweils relevanten Waren. Wie dies im individuellen Shop konkret umgesetzt wird, hängt vom jeweiligen Aufbau und Kaufprozess ab.

4. Darstellung und Prozesse testen

Nach der technischen Integration sollte die Ausgabe über den gesamten Kaufprozess hinweg getestet werden.

Dabei geht es nicht nur darum, ob die Kennzeichnung grundsätzlich erscheint. Auch Verkaufskanäle, Sprachversionen, Produktvarianten, individuelle Templates und Transaktions-E-Mails sollten berücksichtigt werden.

Für internationale Shops ist insbesondere darauf zu achten, dass die richtige Sprachversion ausgespielt wird.

Als Grundlage der technischen Umsetzung sollten die offiziellen EU-Vorlagen verwendet werden.

Wie unterstützt Shopware ab Version 6.7.14?

Ab Shopware 6.7.14 unterstützt Shopware Gewährleistungshinweis und GARAN-Label nativ.

Für den Gewährleistungshinweis bietet Shopware unter anderem:

  • Aktivierung über die Administration
  • Konfiguration pro Verkaufskanal
  • Unterstützung der 24 EU-Amtssprachen

GARAN wird dagegen produktspezifisch gepflegt. Shopware berücksichtigt unter anderem:

  • Hersteller
  • Herstellerproduktnummer
  • Vererbung bei Produktvarianten

Die Kennzeichnungen können zudem im Warenkorb, auf der Bestellbestätigungsseite und in der Bestellbestätigung per E-Mail berücksichtigt werden.

Damit stellt Shopware bereits eine technische Grundlage für die neuen Anforderungen bereit. Ob die Standardfunktionen im konkreten Shop ausreichen, hängt allerdings vom jeweiligen Setup ab.

Was ist bei individuellen Shopware-Shops zu beachten?

Native Unterstützung bedeutet nicht automatisch, dass keine Anpassungen erforderlich sind.

Besonders geprüft werden sollten Shops mit:

  • individuellen Themes und Template-Overrides
  • angepassten Checkouts
  • Headless-Architekturen
  • eigenen Produktdatenmodellen
  • mehreren Verkaufskanälen
  • angepassten Transaktions-E-Mails

Bei individuellen Shopware-Setups ist die Umsetzung deshalb keine reine Frontend-Aufgabe. Produktdaten müssen vollständig vorliegen, die Storefront muss die Kennzeichnungen an den richtigen Stellen ausspielen und individuelle Templates, Headless-Frontends oder angepasste Checkouts dürfen die vorgesehene Shopware-Logik nicht umgehen.

Gerade bei komplexeren Shop-Architekturen kommt es aus unserer Erfahrung darauf an, die Anforderungen sauber in Datenmodell, Storefront und bestehende Prozesse zu integrieren und anschließend über die relevanten Touchpoints zu testen.

Ein End-to-End-Test vom Produktdatenmodell bis zur Bestellbestätigung hilft dabei, Lücken in der Umsetzung frühzeitig zu erkennen.

Fazit: Bis zum 27. September 2026 sollte die Umsetzung stehen

Shopbetreiber sollten den Stichtag nicht abwarten. Entscheidend ist, frühzeitig drei Fragen zu klären:

  • Welche Produkte sind GARAN-relevant?
  • Sind die erforderlichen Produktdaten vollständig vorhanden?
  • Werden die Kennzeichnungen an allen relevanten Stellen korrekt ausgespielt?

Mit Shopware 6.7.14 steht dafür eine native technische Basis zur Verfügung. Bei individuellen Themes, Headless-Setups, angepassten Checkouts oder komplexen Produktdatenstrukturen sollte jedoch geprüft werden, ob die Standardimplementierung alle relevanten Prozesse tatsächlich abdeckt.

Wer Produktdaten, Storefront, Checkout und Kommunikation frühzeitig betrachtet und gemeinsam testet, schafft die Voraussetzungen dafür, dass die neuen Kennzeichnungen zum 27. September 2026 korrekt im Shop integriert sind.

Quellen und weiterführende Informationen

Disclaimer

Dieser Blogbeitrag dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für rechtliche Fragen oder eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Fachanwalt.

Michael Rieble

Michael Rieble

Senior-Projektmanager

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